1. An die Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der Prüfung gemäß § 18 I 1 ÄAppO ist ein strenger Maßstab anzulegen. (amtlicher Leitsatz) 2. Ärztliche Bescheinigungen, mit... read more →
1. Eine zum Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der Prüfling aktuell und vorübergehend in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Eine generelle und dauerhafte Einschränkung, die als persönlichkeitsbedingtes Merkmal... read more →