1. An die Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der Prüfung gemäß § 18 I 1 ÄAppO ist ein strenger Maßstab anzulegen. (amtlicher Leitsatz) 2. Ärztliche Bescheinigungen, mit... read more →
Den Prüfling trifft keine Verantwortlichkeit für die verspätete Vorlage eines amtsärztlichen Attestes, das vom Gesundheitsamt nach unverzüglicher Feststellung der Prüfungsunfähigkeit verzögert an den Prüfling übersandt und von diesem unverzüglich an... read more →