Rechtsanwaltskosten
1. Kosten einer schriftlichen Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung.
Wenn Sie uns beauftragen, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten zu einer Prüfungsanfechtung abzugeben, dann bedeutet dies, dass wir Ihre Klausuren anfordern, sichten und schriftlich einschätzen. Wir suchen Bewertungs- oder Verfahrensfehler und geben hierzu eine erste Einschätzung ab. Die gründliche Auseinandersetzung mit Ihrer Klausur und den Bewertungen der Prüfer bedeuten dabei keinen unerheblichen Aufwand.
Grundsätzlich können Sie von ca. 100 Euro zzgl. MwSt. pro zu begutachtender Klausur ausgehen.
2. Kosten einer Widerspruchsbegründung
Bei Widerspruchsbegründungen liegt der Abreitsaufwand zwischen 6-8 Stunden pro Klausur. Würde nun jede einzelne Stunde mit dem üblichen Anwaltshonor abgerechnet werden, wäre eine Prüfungsanfechtung für die meisten Prüflinge nicht realisierbar. Aus diesem Grund arbeiten wir mit Pauschalvereinbarungen. Damit erhält unsere Mandantschaft eine Widerspruchsbegründung, die Aussicht auf Erfolg hat und dies zu einem Preis, der nach oben hin gedeckelt ist. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass bei Mehraufwand die Kosten ausufern. In der Regel liegt das pauschal vereinbarte Honorar pro Klausur bei ca. 700 Euro zzgl. MwSt. Diese Kosten können variieren, da es durchaus Konstellationen gibt, in denen die Widerspruchsbegründung nicht besonders aufwendig ist.