Antwort: RA Ronnenberg
Diese Frage wird sehr häufig gestellt und kann doch so einfach beantwortet werden: Nein! Sie müsen nicht befürchten nach der Prüfungsanfechtung Nachteile zu erleiden. Es ist Ihr gutes Recht, wenn Sie eine Prüfungsbewertung überprüfen lassen wollen. Dabei können Sie sich selbsverständlich, wie bei allen anderen Rechtsproblemen auch, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
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