Prüfungsanfechtungen und das Prüfungsrecht unterscheiden sich sehr von den üblichen Rechtsgebieten. Es wird an keiner Hochschule gelehrt und die Literatur hierzu ist überschaubar. Es bedarf eine genauen Auseinandersetzung zur allerdings reichahltigen Rechtsprechung, um sich im Bereich des Prüfungsrechts auszukennen. Für den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht ist eine Prüfungsanfechtung immer etwas besonderes und mehr eine Passion las ein Fall wie jeder andere.
Die Entscheidung von Herrn Ronnenberg sich auf das Bildungsrecht und das besondere Prüfungsrecht zu spezialisieren, entstand aufgrund von eigenen Remonstrationen und Prüfungsanfechtungen. So konnte Herr Ronnenberg während des Studiums mehrfach erfolgreich Höherbewertungen seiner Klausuren erwirken und während des Zweiten Staatsexamens erfolgreich Entscheidungen des Prüfungsamtes anfechten. Während des Referendariats half er Freunden bei der Erstellung ihrer Widerspruchsbegründungen und kam schon da auf eine beachtlichen Anzahl an durchgeführten Verfahren.
Mit der Gründung der eigenen Kanzlei -ursprünglich in Berlin -konzentrierte sich Herr Ronnenberg auf das Bildungsrecht und verfolgt diese Ausrichtung bis heute. Nach über 10 Jahren Leben und Arbeiten in Berlin, kehrte Herr Ronnenberg 2008 in seine Heimatstadt Hamburg zurück.