Nach einer Durchsicht der Ergebnisse der Kampagne 1.2009/II zum ersten juristischen Staatsexamen in Berlin, zeigt sich einmal mehr, dass es im juristischen Studium um eine Notenskala geht, die bei “vollbefriedigend” häufig Schluss macht. Ein “gut” oder “sehr gut” ist schon äußerst selten. In anderen Studiengängen sind Noten wie eine schulische 1 keine Seltenheit. Es sollte einmal darüber nachgedacht werden die Skala zu verringern, um Studenten auch einmal das Gefühl zu geben Spitzenleistungen abzuliefern. Vollbefriedigend ist nämlich nach heutigen Maßstäben eine solche Leistung.
Feb 12