Nachdem Sie den Prüfungsbescheid oder das Prüfungsergebnis erhalten haben und Sie evtl. mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, kann die Überprüfung der Bewertung in Betracht gezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Widerspruchsverfahren in den verschiedenen Bundesländern in der Regel den gleichen Ablauf hat. Eine Ausnahme bildet Bayern. Hier besteht kein vorgeschaltetes Widerspruchsverfahren. Vielmehr ist ein Nachprüfungsverfahren nach § 14 JAPO einzuleiten. Dieses Verfahren hemmt allerdings nicht die Klagefrist. Soll die Möglichkeit einer klageweisen Überprüfung gewahrt bleiben, muss parallel eine fristwahrende und ruhend zu stellende Klage erhoben werden.
Kurzbeschreibung: Im Normalfall legen wir für Sie das Rechtsmittel ein, beantragen Akteneinsicht, erstellen eine schriftliche Begutachtung Ihrer Klausuren und entscheiden dann mit Ihnen, ob eine Anfechtung Sinn macht. Nach dem Einreichen einer etwaigen Widerspruchsbegründung müssen Sie sich dann für ca. 2-3 Monate in Geduld üben.