Prüfungsanfechtung in Schleswig-Holstein

Prüfungsanfechtung in Schleswig-Holstein  - Juristisches Staatsexamen

Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Schleswig-Holstein  und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.

Fristen

Nach § 34 JAO findet in Schleswig-Holstein ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren) statt. Über den Widerspruch entscheidet das Landesjustizprüfungsamt. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.

Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG  das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.

Für das zweite Staatsexamen ist das gemeinsame Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein gebildet worden.

Kontakt

Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.