Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz
Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz - Juristisches Staatsexamen
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.
Fristen
Nach § 5 Abs. 3 JAG findet in Rheinland-Pfalz ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren) statt. Über den Widerspruch entscheidet das Landesjustizprüfungsamt. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung
kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.
