Prüfungsanfechtung in Nordrhein-Westfalen
Prüfungsanfechtung in Nordrhein-Westfalen - Juristisches Staatsexamen
Informationen zur Prüfungsanfechtung in Nordrhein-Westfalen.
Fristen
Nach § 19 I JAG NRW findet in Nordrhein-Westfalen ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren). Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung/Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.
