Prüfungsanfechtung in Brandenburg
Prüfungsanfechtung in Brandenburg- Juristisches Staatsexamen
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Brandenburg und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht. Die Länder
Berlin und Brandenburg bilden ein gemeinsames juristisches Prüfungsamt.
Fristen
Nach § 22 I BbgJAG findet in Brandenburg ein
Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren). Der Widerspruch ist
innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG
das erste Staatsexamen aus einer universitären
Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung
besteht. Die Prüfungsanfechtung
kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder
der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.
