Prüfungsanfechtung in Bayern

Prüfungsanfechtung in Bayern - Juristisches Staatsexamen

Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Bayern und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.

Fristen

Nach § 14 JAPO Bayern hat der Prüfling in Bayern zwei Instrumente um gegen die Bewertung anzugehen. Besonderheit ist, dass diese parallel nebeneinander laufen können. D.h. man kann neben dem Nachprüfungsverfahren - welches dem Überdenkungsverfahren entspricht - auch Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Zu beachten ist, dass sowohl Nachprüfungsverfahren als auch Klage starren Fristen unterliegen (1 Monat für Klage und Nachprüfungsantrag + ein Monat für die Begründung). Bedient man sich beider Rechtsmittel ist es ratsam das Gericht von dem Nachprüfungsverfahren zu informieren, da dieses dann regelmäßig das gerichtliche Verfahren bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahren ruhen lässt.

Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG  das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.

Kontakt

Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.