Prüfungsanfechtung in Bayern
Prüfungsanfechtung in Bayern - Juristisches Staatsexamen
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Bayern und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.
Fristen
Nach § 14 JAPO Bayern hat der Prüfling in Bayern zwei Instrumente um gegen die Bewertung anzugehen. Besonderheit ist, dass diese parallel nebeneinander laufen können. D.h. man kann neben dem Nachprüfungsverfahren - welches dem Überdenkungsverfahren entspricht - auch Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Zu beachten ist, dass sowohl Nachprüfungsverfahren als auch Klage starren Fristen unterliegen (1 Monat für Klage und Nachprüfungsantrag + ein Monat für die Begründung). Bedient man sich beider Rechtsmittel ist es ratsam das Gericht von dem Nachprüfungsverfahren zu informieren, da dieses dann regelmäßig das gerichtliche Verfahren bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahren ruhen lässt.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG
das erste Staatsexamen aus einer universitären
Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung
besteht. Die Prüfungsanfechtung
kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder
der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.
