Prüfungsanfechtung in Baden-Württemberg
Prüfungsanfechtung in Baden-Württemberg - Juristisches Staatsexamen
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Baden-Württemberg und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.
Fristen
Nach § 4 JAG findet in Baden-Württemberg ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren) statt. Über den Widerspruch entscheidet das Landesjustizprüfungsamt. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG
das erste Staatsexamen aus einer universitären
Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung
besteht. Die Prüfungsanfechtung
kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder
der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.
