Am Anfang steht immer das erste Gespräch
Vorbereitung
Wenn Sie sich die allgemeinen Informationen zur Prüfungsanfechtung schon durchgelesen haben, können Sie sich hier über die Vorbereitung einer Prüfungsanfechtung informieren.
Da eine Prüfungsanfechtung kein alltägliches Unterfangen ist, möchte ich Ihnen nachfolgend aufzeigen, welche Informationen und Unterlagen ich benötige, um eine Prüfungsanfechtung bzw. einen Widerspruch gegen eine Prüfungsbewertung durchzuführen.
1. Der Erstkontakt
Am Anfang steht immer das erste Gespräch. Da eine Prüfungsanfechtung nicht selten existentielle Fragen aufwirft, berate ich Sie jederzeit gerne und persönlich. In diesem ersten Gespräch werde ich versuchen Ihre Situation einzuschätzen.
Ein großer Teil meiner Mandanten kommt nicht aus Hamburg. Sollte ein persönliches Treffen daher nicht realisierbar sein, steht dies einer professionellen Vertretung Ihrer Interessen und damit dem Erfolg einer Prüfungsanfechtung keinesfalls entgegen.
Meine telefonische Notfallberatung erreichen Sie rund um die Uhr. Selbstverständlich können Sie mir auch eine E-Mail schicken, ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerade für den schnellen Austausch von Dokumenten bietet sich auch eine Kommunikation via Skype an.
2. Erforderliche Unterlagen
a) Außergerichtliche Vollmacht
Um für Sie Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid einzulegen, benötige ich zunächst eine außergerichtliche Vollmacht, die Sie hier downloaden können: http://www.pruefungsanfechtung.biz/download/aussergerichtliche_vollmacht.pdf
b) Prüfungsbescheid oder Exmatrikulationsbescheid
Den Prüfungsbescheid oder Exmatrikulationsbescheid benötige ich, da auf diesem alle Informationen zu finden sind, die ich für das Einlegen des Widerspruchs benötige, wie z.B. Ihre Prüfungsnummer oder die entsprechenden Ansprechpartner.
c) Ihre Kontaktdaten
Damit ich Sie jederzeit erreichen kann und Ihnen entsprechende Schriftsätze unkompliziert übermitteln kann, benötige ich Ihre Kontaktdaten, wie Name, Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer (am besten mobil). An dieser Stelle können Sie auch schon klären, ob eine etwaige Rechtschutzversicherung die Kosten des Widerspruchsverfahrens übernimmt. Bei Unsicherheiten werde ich die Kostenübernahme selbstverständlich für Sie klären.
Diese Unterlagen können Sie an folgende Kontaktdaten schicken:
Kanzlei Marcus Ronnenberg
Trostbrücke 1 (Laeiszhof)
20457 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-444 653 8 – 14
Telefax: +49 (0)40-444 653 8 – 20
Email: mr@kanzlei-ronnenberg.de
Skype: RA.Ronnenberg