Mittwoch, 22. Februar 2012          Ersteinschätzung | Notfallberatung, Mo-So, 24/7 | mr@kanzlei-ronnenberg.de | Tel: 040 - 444 6538 14

Eine sorgfältige Vorbereitung ist wichtig

Vorbereitung

Wenn Sie sich die allgemeinen Informationen zum Härtefallantrag schon durchgelesen haben, können Sie sich hier über die Vorbereitung eines Härtefallantrages informieren.

Da ein Härtefallantrag kein alltägliches Unterfangen ist, möchte ich Ihnen nachfolgend aufzeigen, welche Informationen und Unterlagen ich benötige, um einen Härtefallantrag erfolgreich stellen zu können.

1. Der Erstkontakt

Am Anfang steht immer das erste Gespräch. Da ein Härtefallantrag nicht selten existentielle Fragen aufwirft, berate ich Sie jederzeit gerne und persönlich. In diesem ersten Gespräch werde ich versuchen Ihre Situation einzuschätzen. Dabei können Sie versichert sein, dass der Kontakt unter Wahrung der Verschwiegenheit stattfindet.

Ein großer Teil meiner Mandanten kommt nicht aus Hamburg. Sollte ein persönliches Treffen daher nicht realisierbar sein, steht dies einer professionellen Vertretung Ihrer Interessen und damit dem Erfolg eines Härtefallantrages keinesfalls entgegen.

Meine telefonische Notfallberatung erreichen Sie rund um die Uhr. Selbstverständlich können Sie mir auch eine E-Mail schicken, ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerade für den schnellen Austausch von Dokumenten bietet sich auch eine Kommunikation via Skype an.

2. Erforderliche Unterlagen

a) Außergerichtliche Vollmacht

Um für Sie einen Härtefallantrag stellen zu können oder Sie diesbezüglich zu beraten, benötige ich zunächst eine außergerichtliche Vollmacht, die Sie hier downloaden können: http://www.pruefungsanfechtung.biz/download/aussergerichtliche_vollmacht.pdf

b) Prüfungsbescheid

Den Prüfungsbescheid benötige ich, da auf diesem alle Informationen zu finden sind, die ich für das Stellen eines Härtefallantrages benötige, wie z.B. Ihre Prüfungsnummer oder die entsprechenden Ansprechpartner.

c) Chronologie der Ereignisse und etwaige Atteste

Um das Vorliegen eines Härtefalls einschätzen zu können, benötige ich von Ihnen eine Chronologie etwaiger Ereignisse und vorliegende Atteste oder sonstige Unterlagen, die eine außergewöhnliche Belastung belegen können. Wie eine solche Aufstellung auszusehen hat, erkläre ich Ihnen gerne bei unserem ersten Gespräch.

d) Ihre Kontaktdaten

Damit ich Sie jederzeit erreichen kann und Ihnen entsprechende Schriftsätze unkompliziert übermitteln kann, benötige ich Ihre Kontaktdaten, wie Name, Anschrift, Email-Adresse und Telefonnummer (am besten mobil). An dieser Stelle können Sie auch schon klären, ob eine etwaige Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen Antrages übernimmt. Bei Unsicherheiten werde ich die Kostenübernahme selbstverständlich für Sie klären.

Die Unterlagen können Sie an folgende Kontaktdaten schicken:

Kanzlei Marcus Ronnenberg
Trostbrücke 1 (Laeiszhof)
20457 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-444 653 8 – 14
Telefax: +49 (0)40-444 653 8 – 20
Email: mr@kanzlei-ronnenberg.de
Skype: RA.Ronnenberg