Die Kosten eines Härtefallantrages
Kosten
Die Kosten eines Härtefallantrages sind bei der Entscheidung, ob Sie einen solchen Härtefallantrag in Betracht ziehen sicherlich eine wichtige Komponente. Diese Kosten möglichst transparent zu machen, ist mir ein wichtiges Anliegen, damit Sie ein klares Bild haben und es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt. Um jedem Prüfling die Möglichkeit zu geben seine Rechte durchzusetzen, bin ich jederzeit bereit, über eine sinnvolle Ratenzahlungsvereinbarung zu sprechen – „am Geld soll es nicht liegen“.
Kosten der Beauftragung
Bei der Mehrheit der Mandate bieten sich Honorarvereinbarungen an. Der Grund liegt darin, dass der Arbeitsaufwand bei jedem Fall sehr unterschiedlich ausfällt und mit einer Honorarvereinbarung für beide Seiten eine gewisse Planungssicherheit herrscht.
Durchschnittlich liegt das Honorar, je nach Falllage, zwischen 350 und 500 Euro zzgl. MwSt. Jeder Härtefallantrag ist etwas Individuelles, bei dem man nicht auf Textbausteine zurückgreifen kann, wie z.B. bei Mietrechtsstreitigkeiten. Daher können die Kosten durchaus variieren, abhängig vom Aufwand. Diese Kosten können aber nach einer ersten Einschätzung relativ genau bestimmt werden.
Kostentragungspflicht
Die Kosten und Gebühren sind auch dann zu leisten, wenn ein Härtefallantrag oder dritter Versuch gewährt wird.
Ratenzahlungsvereinbarung
Wir können uns immer über eine Ratenzahlung verständigen. Realität eines Studenten oder Referendars ist, dass ein großes Einkommen in der Regel nicht zur Verfügung steht. Dennoch möchte ich Ihnen mit einer Ratenzahlungsvereinbarung die Möglichkeit eröffnen Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn gewünscht, vereinbaren wir eine Ratenzahlung oder Stundung mit variablen Laufzeiten. Sprechen Sie mich bitte rechtzeitig auf diese Möglichkeit an. Wenn wir keine Ratenzahlung vereinbaren, wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Beträge in der vereinbarten Frist (10 Tage nach Rechnungslegung) gezahlt werden, es sei denn, es ist eine Vorab(teil)zahlung vereinbart. Bestandteil dieser Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Einverständnis zum Einzug des jeweiligen Betrages per Lastschrift. Das liegt daran, dass es erfahrungsgemäß sehr aufwendig ist, jeden Monat die Überweisungen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzumahnen.