Freitag, 18. Mai 2012          Ersteinschätzung | Notfallberatung, Mo-So, 24/7 | mr@kanzlei-ronnenberg.de | Tel: 040 - 444 6538 14

Härtefallantrag Rheinland-Pfalz

Härtefallantrag Rheinland-Pfalz, § 7 Abs. 5 JAG

Wer die zweite juristische Staatsprüfung in RheinlandPfalz nicht bestanden hat, kann sie nach einem Ergänzungsvorbereitungsdienst einmal wiederholen. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung kann der Präsident des Prüfungsamtes auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt, bei der ersten Wiederholung eine Gesamtnote von mindestens 3,5 Punkten erreicht wurde und anzunehmen ist, daß die Prüfung bei erneuter Wiederholung bestanden wird.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach der Bekanntmachung des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung zu stellen.