Freitag, 18. Mai 2012          Ersteinschätzung | Notfallberatung, Mo-So, 24/7 | mr@kanzlei-ronnenberg.de | Tel: 040 - 444 6538 14

Härtefallantrag Mecklenburg-Vorpommern

Härtefallantrag Mecklenburg-Vorpommern, § 16 JAG

Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden. Im Ausnahmefall kann die Zweite juristische Staatsprüfung nochmals wiederholt werden.