Ablauf eines Härtefallantrages
Ablauf
Wenn Sie sich für einen Härtefallantrag entschieden haben und mir die entsprechenden Unterlagen haben zukommen lassen, läuft ein Härtefallantrag regelmäßig folgendermaßen ab:
1. Härtefallantrag stellen
Wenn Sie noch keinen Härtefallantrag gestellt oder zweiten Wiederholungsversuch beantragt haben (Frist: Sehr unterschiedlich, bitte so früh wie möglich melden, damit die Frist nicht verpasst wird), beantrage ich für Sie fristwahrend den Wiederholungsversuch. Die Begründung kann dann auch einem gesonderten Schreiben vorbehalten bleiben.
2. Erstellen der Antragsbegründung
Nachdem Sie mir die entsprechenden Unterlagen geschickt und wir den Vorgang besprochen haben, erstelle ich für Sie die entsprechende Antragsbegründung. Hierbei kann es zu Nachfragen kommen, wenn deutlich wird, dass der Vortrag zur Gewährung eines solchen Härtefallantrages nicht genügt.
3. Übersendung des Antrages an Mandant/in
Die Antragsbegründung schicke ich Ihnen per Email (wenn gewünscht auch per Post) und bitte Sie gleichzeitig sich den Antragsentwurf durchzulesen.
Wenn Sie sich innerhalb von drei Arbeitstagen nicht gemeldet haben, würde ich höflich bei Ihnen nachhaken. Dies nicht, um Sie unter Druck zu setzen, sondern vielmehr, um das Verfahren möglichst zu beschleunigen, was auch in Ihrem Sinne ist.
Mit der Übersendung dieser Widerspruchsbegründung fordere ich Sie auf, eventuelle Änderungen und Ergänzungswünsche zu äußern.
4. Endkorrektur und Versendung an das Prüfungsamt
Wenn Sie mit dem Entwurf einverstanden sind, erfolgt eine Endkorrektur und Kontrolle. Danach verschicke ich die Antragsbegründung.
5. Warten
Sie müssen mit zwei bis vier Wochen rechnen, die das Prüfungsamt oder der Prüfungsausschuss benötigt, um über den Härtefallantrag zu entscheiden. Häufig fordern die jeweiligen Prüfungsämter noch weitere Erklärungen oder Nachweise an. Dies führt natürlich zu einer Verlängerung der Wartezeit.
6. Bescheid
Ist der Bescheid schließlich eingetroffen, schicke ich Ihnen diesen zu. Entweder freuen wir uns gemeinsam, wenn der Härtefallantrag zum Erfolg geführt hat oder wir müssen darüber nachdenken, den Antrag klageweise durchzusetzen. Für diese Entscheidung haben wir einen Monat nach Zustellung des Bescheids.