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Chancengleichheit im Prüfungsrecht – rechtzeitige Abgabe einer Aufsichtsarbeit
1. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist die rechtzeitige Abgabe einer Aufsichtsarbeit, die von den Aufsichtführenden eingesammelt wird, grundsätzlich dadurch vorzunehmen, dass nach der Bekanntgabe des Endes der Bearbeitungszeit und der allgemeinen Aufforderung zur Abgabe die Arbeit im dafür vorgesehenen Umschlagbogen zum Einsammeln bereitgelegt oder spätestens dem Aufsichtführenden beim erstmaligen Erscheinen am Platz des Prüflings [...]
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