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Schadensersatz wegen verzögerten Prüfungsablaufs OLG Koblenz – 1 U 905/88
Rechtsschutzbedürfnis für Prüfungsanfechtung beim Freiversuch

Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch. VGH Kassel, Teilurteil vom 5. 3. 2009 – 8 A 1037/07

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