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Anfechtung einer mündlichen Prüfung – VGH Mannheim, Beschluss 9 S 1478/10

1. Die richterliche Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer mündlichen Prüfung darf nicht ausschließlich auf die informatorische Anhörung eines Prüfers gestützt werden. Zum Nachweis tatsächlicher Vorgänge und des äußeren Ablaufs der Prüfung stehen die prozessüblichen Beweismittel – insbesondere auch die Zeugenvernehmung von Prüfern, Protokollführern oder Mitprüflingen – zur Verfügung. 2. Der Anspruch auf nachträgliche Neubewertung [...]

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