Prüfungsanfechtung
Prüfungen - schriftliche und mündliche Prüfungen – sind ein Teil jeder Ausbildung und geben Nachweis über den Stand der Fähigkeiten eines Prüflings. Die erzielten Ergebnisse sollen die Türen zum beruflichen Einstieg öffnen. Eine schlechte Bewertung oder gar ein Durchfallen oder Nichtbestehen, wirkt sich regelmäßig nachteilig auf die Einstellungschancen des Prüflings aus. Die erzielten Bewertungen oder eine Abschlussnote werden immer noch als „Aushängeschild“ eines jeden Aspiranten auf dem Arbeitsmarkt angesehen.
Die Ursache für ein Scheitern muss dabei jedoch nicht immer beim Prüfling zu suchen sein!
Verfahrens- und Bewertungsfehler seitens der Prüfer sind nicht selten und machen die festgesetzte Note angreifbar. Damit in einem solchen Fall die Prüfung diejenige Bewertung erfährt, die der tatsächlichen Leistung des Kandidaten gerecht wird, ist eine Prüfungsanfechtung in Betracht zu ziehen. Prüfungsanfechtungen sind heute eine realistische Möglichkeit, derartige Fehler von Prüfern aufzudecken und zu erreichen, dass die Bewertung einer Leistung angehoben bzw. aufgehoben wird.
Prüfungsanfechtung: Juristisches Staatsexamen
Die Besonderheiten der Prüfungsanfechtung juristischer Staatsexamen (erstes und zweites Staatsexamen / mündliche oder schriftliche Prüfung / Examensanfechtung) oder juristischer Einzelprüfungen (Schwerpunktbereichsprüfungen, einzelne Klausuren oder Hausarbeiten) werden unter „Prüfungsanfechtung für Juristen“ dargestellt. Die Anfechtung juristischer Prüfungen machen einen Großteil der Kanzleitätigkeit aus. Da die Informationen zur Prüfungsanfechtung recht umfangreich sind, können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Prüfungsanfechtung in allen Fachbereichen
Grundsätzlich sind alle Fachbereiche einer Prüfungsanfechtung zugänglich. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vom Staat oder einem anderen Träger hoheitlicher Gewalt abgenommen wird (Universitäten, Hochschulen, Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, u.ä.) Zu nennen sind:
- Staatsexamen (wie Rechtswissenschaft/Jura, s.o., Human-/Tiermedizin, Pharmazie, Studiengänge auf Lehramt)
- Steuerberaterprüfung
- Diplom- und Magisterprüfungen jeglicher Art (wie Psychologie, Sportwissenschaften, BWL, VWL)
- Bachelor/Master-Studiengänge
- Promotionen
- Meisterprüfungen / IHK-Prüfungen
- Abiturprüfungen, aber auch einzelne Klausuren / Gymnasium, Realschule etc.
Weitere Informationen erhalten Sie unter „Prüfungsanfechtung alle Fachbereiche“.
Da Prüfungsanfechtungen nur eine Möglichkeit zum Erreichen des angestrebten Ziels sind, finden Sie unter der Kategorie „Härtefallantrag“ alle wichtigen Informationen zu diesem Spezialfall.
Prüfungsanfechtung bundesweit
Grundsätzlich vertrete ich meine Mandanten bundesweit. Daher steht am Anfang immer ein erster Kontakt, egal ob persönlich in der Kanzlei, per Email oder Telefon.
Die Überlegung, ob gegen eine Prüfungsbewertung mithilfe einer Prüfungsanfechtung vorgegangen wird, betrifft auch meist existentielle Fragen. Hierzu ist eine umfassende und individuelle Betreuung erforderlich.
Zu meinen Mandanten zählen Prüflinge aus allen Bundesländern. Sollte ein persönliches Treffen nicht realisierbar sein, steht dies einer professionellen Vertretung Ihrer Interessen und damit dem Erfolg einer Prüfungsanfechtung keinesfalls entgegen. Egal, ob Sie eine Prüfungsanfechtung hinsichtlich einer Vorprüfungen, Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen oder anderer staatlicher Prüfung (wie Diplomprüfungen, Magisterprüfungen, Promotionen, aber auch im Bereich Medizin, Pharmazie, Betriebswirtschaftslehre oder Lehramt) planen, berate und vertrete ich Ihre Interessen gerne und mit aller Entschiedenheit bundesweit.
Kontaktieren Sie mich jederzeit per Telefon, Email oder Skype – Kontakt. In meiner Notfallberatung stehe ich Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sollte ich einmal nicht zu erreichen sein, antworte ich Ihnen auf Ihre Anfragen so schnell wie möglich.
Unter der Rubrik “Die Kanzlei” stelle ich die Kanzlei und meine Person vor. Für weitere Informationen besuchen sie auch meine Kanzlei-Webseite unter http://www.kanzlei-ronnenberg.de/
Prüfungsanfechtung für alle Bereiche
Grundsätzlich können alle Vorprüfungen, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen, die vom Staat und anderen Trägern hoheitlicher Gewalt (Universitäten/Hochschulen, Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, u.ä.) durchgeführt werden, angegriffen werden. weiterlesen
Prüfungsanfechtung für Juristen / innen
Prüfungsanfechtungen können bei allen schriftlichen Prüfungsleistungen in Betracht kommen. Eine Prüfungsanfechtung ist ebenfalls gegen die Bewertung von mündlichen Prüfungen möglich. In beiden Fällen muss zwischen Bewertungs- und Verfahrensfehlern unterschieden werden. weiterlesen
Härtefallantrag in allen Bereichen
Der Härtefallantrag, auch Gnadenversuch genannt, ist ein Instrument, mit dessen Hilfe Sie trotz erfolgloser Wiederholungsprüfung im Studium, Referendariat oder anderer Prüfungssituation eine nochmalige Wiederholung erreichen können. Ein richtig gestellter Härtefallantrag kann unter engen Voraussetzungen zum Erfolg führen.
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